1. Technischer Ablauf

1.3. Abrechnung von Bezahl-Transaktionen

Abrechnung von Bezahl-Transaktionen

Die Händlerkarte erzeugt erst nach Abschluss der Bezahltransaktion einen Datensatz zu jeder Zahlung und gibt diese an das Händlerterminal aus. Das Händlerterminal ergänzt den Datensatz der Händlerkarte um händler- und terminalspezifische Daten und speichert den Datensatz der Zahlung.
Mit dem so genannten Kassenschnitt schließt der Händler die Kasse. Die Händlerkarte erzeugt nun aus allen gespeicherten Transaktionsdaten einen Summensatz, der die Einzeltransaktionen zusammenfasst und eigenständig verschlüsselt. Jeder Summensatz kann durch die Identifikationsnummer der Händlerkarte und eine Sequenznummer des Kassenschnitts eindeutig identifiziert werden. Anhand dieser Kennnunmmern und der Sequenznummern der Einzeltransaktionen kann die von der Hausbank des Händlers beauftragte Händlerevidenzzentrale später feststellen, ob Transaktionen mehrfach eingereicht wurden. Die Zahlungsbeträge werden dem Händler gutgeschrieben, nachdem er die Einzeltransaktionen und Summensätze bei der Händlerevidenzzentrale eingereicht hat. Die Kartenevidenzzentrale wiederum belastet die Verrechnungskonten der kartenausgebenden Banken mit dem Gegenwert der Transaktionen, die die Karteninhaber getätigt haben. Gleichzeitig wird der Schattensaldo der verwendeten GeldKarten um den getätigten Umsatz herabgesetzt. Dadurch, dass die Umsätze nicht in Einzelbeträgen, sondern ausschließlich in Summen verrechnet werden, ist ein "Ausspähen" einzelner Kundentransaktionen nicht möglich.

Zahlungsvorgang mit der Geldkarte